Zugehörige Objekte
In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.
Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben zuhause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können, oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht: An maximal drei Tagen pro Woche haben diese Schüler/innen vor oder nach dem Unterricht während 40 Minuten Gelegenheit, ihre Hausaufgaben unter der Aufsicht einer Lehrperson selbständig zu erledigen. Die Aufgabenbetreuung ist jedoch kein Nachhilfeunterricht und die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt nach wie vor bei den Schüler/innen bzw. deren Eltern. Die Anmeldung erfolgt via Eltern, nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson.
Neu zugezogene fremdsprachige Schüler/innen besuchen nach einem Aufnahmegespräch in den ersten Wochen ausschliesslich den Aufnahmeunterricht während ca. 10 Lektionen pro Woche. In dieser Zeit werden die Kinder im Hinblick auf die Einstufung in die Regelklasse beobachtet und danach eingeteilt. Der DaZ-Aufnahmeunterricht findet in einer altersdurchmischten Gruppe statt.
Zielgruppe:
Neu zugezogene Schüler/innen, die noch keine oder nur sehr rudimentäre Deutschkenntnisse mitbringen. Ältere Schülerinnen und Schüler werden in eine Aufnahmeklasse einer umliegenden Gemeinde oder einer spezifischen Schule (Academia Integration) zugeteilt.
Zeitrahmen:
Die Schüler/innen werden nach 5-6 Wochen Aufnahmeunterricht einer Regelklasse zugeteilt. Zu Beginn besuchen sie während mindestens 10 Lektionen pro Woche weiterhin den Aufnahmeunterricht (altersdurchmischte Gruppe). Nach 1 oder maximal 2 Jahren ist der Aufnahmeunterricht beendet. Die Schülerin / der Schüler besucht anschliessend den DaZ-Aufbauunterricht
Kinder, welche die Begabtenförderung besuchen, sind sehr motivierte und engagierte Schüler/innen. Da sie den Kurs während ihrem Regelklassenunterricht besuchen, wird von ihnen erwartet, dass sie den verpassten Schulstoff selbständig nachholen. Die Schüler/innen müssen mitdenken, vorausschauen und sich organisieren, was den Kindern der Mittelstufe auch gut gelingt. Die Unterstufenkinder brauchen diesbezüglich noch etwas Hilfe.
Zeitrahmen
Die Kinder besuchen die Begabtenförderung während 2 max. 4 Wochenlektionen (parallel zum Regelklassenunterricht)
Pro Stufe gibt es jeweils je 1 - 2 Kurse im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich und im sprachlich-geisteswissenschaftlichen Bereich. Die Themen der Kurse werden jedes Jahr neu festgelegt.
Am Berufsinformationstag gewinnen die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarstufe in zwei von ihnen gewählten Berufen erste Einblicke in die Arbeitswelt, um damit wichtige Erfahrungen in Bezug auf die Berufswahl zu sammeln.
Einige Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Die Schule Oberengstringen hat mit der BWS Dietikon und der Stiftung WBK Dübendorf eine Vereinbarung für allfällige Übergangsangebote.
Brückenangebote (RAV)
Ein Brückenangebot kann einen niederschwelligen Zugang zur Berufswelt herstellen. Die Schülerinnen und Schüler sind in einem Programm und werden von Fachpersonen begleitet. In der Regel arbeiten die Jugendlichen vier Tage in einem Betrieb und an einem Tag arbeiten sie in der Schule an ihren Grundkenntnissen. Die SchülerInnen und Schüler können sich über das RAV anmelden.
sichtigt.
Der DaZ-Unterricht richtet sich vor allem an fremdsprachige Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen. Mittel- und Oberstufenschüler/innen besuchen den DaZ-Unterricht (Aufbauunterricht) in der Regel nur dann, wenn sie noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und wenn sie eine hohe Lernmotivation zeigen.
Zielgruppe
Kindergarten- und Unterstufenschüler/innen, die noch nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht gut zu folgen.
Mittelstufen- und Oberstufenschüler/innen, die noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben und eine hohe Lernmotivation zeigen
Zeitrahmen
2-3 Lektionen DaZ pro Woche in kleiner Gruppe (im Kindergarten während, in der Unterstufe zum Teil während, zum Teil ausserhalb des Klassenunterrichts)
Wenn eine Schülerin/ ein Schüler die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, muss dies der Lehrperson aus Sicherheitsgründen von den Eltern vor Schulbeginn gemeldet werden. Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der kantonalen Volksschulver-ordnung, insbesondere in § 28 – 30 und 66, geregelt. Bei voraussehbaren Absenzen muss die Klassenlehrperson frühzeitig informiert werden. Bei Urlaubsgesuchen muss ein Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.
Die Bewilligungskompetenz für Dispensationen liegt bei den folgenden Personen:
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Klassenlehrperson: Dispensationen wie Arztbesuche, Schnupperlehren, hohe religiöse Feiertage, Jokertage (siehe Jokertagsformular)
-
Schulleitung: Dispensationen, die über die erlaubten Jokertage hinausgehen.
Alle Gesuche um Dispensationen sind, wenn immer möglich, mindestens eine Woche vor dem Termin einzureichen.
Bei der Entscheidung halten sich die Lehrpersonen und die Schulleitungen an die folgenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Dispensation vom Schulbesuch darf nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden.
Als wichtige Gründe können insbesondere gelten:
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ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld des Kindes
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sehr wichtige Familienereignisse (z. B. Hochzeit oder Beerdigung von nahen Verwandten oder engen Bezugspersonen der Schüler/innen)
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aktive Teilnahme von besonders talentierten Schüler/innen an überregionalen sportlichen Meisterschaften oder Wettbewerben/Veranstaltungen im musischen Bereich
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hohe religiöse Feiertage (gemäss Richtlinien der Bildungsdirektion)
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Schnupperlehren: Diese sollen nach Möglichkeit in den Ferien stattfinden.
-
Die Teilnahme am Zukunftstag, den viele Betriebe im November durchführen (siehe Nationaler Zukunftstag wird ab der 5. Klasse bewilligt. Die betreffenden Schüler/innen sollen nachher über den Tag berichten.
Bei der Beurteilung von Dispensationsgesuchen sind neben den persönlichen und familiären Verhältnissen des Schülers / der Schülerin auch die Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Erwägung zu ziehen. Dispensierte Schüler/innen können verpflichtet werden, den verpassten Schulstoff nachzuholen.
Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.
Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch.
Rückstellungen um ein Jahr sind nur aus wichtigen Gründen mit einer Empfehlung der Kinderärztin/ des Kinderarztes oder einer anderen Fachstelle möglich. Siehe Rückstellung
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Kindergarten-Einschulungsabend.pdf (PDF, 5.69 MB) | Download | 0 | Kindergarten-Einschulungsabend.pdf |
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche siehe auch Dispensation vom Unterricht und Jokertage
Ferienplan siehe unter: Ferienplan
Die Schulferien Daten sind im Online Schalter ebenfalls aufgeschaltet und können nach Schuljahren sortiert heruntergeladen werden.
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HB-6.4.1-Ferienplan_24-26 (PDF, 69.73 kB) | Download | 0 | HB-6.4.1-Ferienplan_24-26 |
Anmeldeformular für den Ferienhort
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Ferienhort Lanzrain SJ_2324 2425 2526 (PDF, 95.19 kB) | Download | 0 | Ferienhort Lanzrain SJ_2324 2425 2526 |
Die Schule Oberengstringen bietet ein attraktives Freizeitprogramm für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen an. Die Kurse haben vor allem einen sportlichen und kreativen Schwerpunkt. Das Kursprogramm wird jedes Schuljahr neu zusammengestellt und nach den Sommerferien vom Lehrpersonal an alle Schülerinnen und Schüler abgegeben.
Im Online-Schalter kann das Freizeitkursprogramm heruntergeladen werden.
Die Anmeldung erfolgt über den "Schule-Messenger Pupil/ Pupil Connect", abrufbar im Pupil-Elternportal "Kurse". Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten.
Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kurskosten.
Freizeitkurse Programm 2023/24
Die meisten Kurse beginnen nach den Herbstferien und dauern bis zu den Sommerferien. Es gibt aber auch kürzere Kurse und solche, welche bereits in der 3. Woche nach den Sommerferien beginnen. Ebenso bieten wir in den Sommerferien einen Tenniskurs an.
Durch die Zusammenarbeit mit der Primarschule Unterengstringen ist es für unsere Schüler/innen auch möglich, Kurse in Unterengstringen und umgekehrt zu besuchen. Im Freizeitkursprogramm wird auch auf das Angebot anderer Institutionen (Musikschule, Turnverein, SLRG, etc.), inklusive Adressen verwiesen.
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FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf (PDF, 1.5 MB) | Download | 0 | FZK_Programm_2023_2024_Sept.pdf |
Der freiwillige Einsatz erfordert keine pädagogischen Fachkenntnisse. Mitmachen können alle Seniorinnen und Senioren, die Freude am Kontakt und der Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen haben. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältigster Art. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagt, der wählt vielleicht eine Mithilfe im musischen oder gestalterischen Bereich. Denn die Klassenhilfen sind keine Ersatz- oder Nachhilfelehrer/innen Nachhilfelehrpersonen. Ziel des Projekts ist der lebendige Austausch zwischen den Generationen.
Seniorinnen und Senioren können sich melden, wenn Sie Lust und Zeit haben, Kinder in der Schule, im Kindergarten oder im Hort Oberengstringen einige Stunden pro Woche zu unterstützen.
Bildungsdirektion
Für Erlasse auf Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Schulgemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen sowie auf die Beschlüsse Schule Oberengstringen. Unterlagen und Auskünfte sind in der Schulverwaltung erhältlich.
Kontakt: Schulverwaltung
Auch werden themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert.
Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, den Hortmitarbeitenden, der Schulsozialarbeitenden der Schule ist besonders wichtig.
an Sechstklässler/innen, die im 5. Klasse-Zeugnis vor den Sommerferien in Mathematik und Deutsch einen Noten-Durchschnitt von mindestens 5,25 haben, im nächsten Schuljahr ins Gymnasium übertreten und sich zusätzlich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten.
an Sekundarschüler/innen der 2. und 3. Klassen, die sich auf eine Aufnahmeprüfung vorbereiten möchten (Gymnasium, BMS, HMS).
Im Kurs werden Aufsätze geschrieben, Grammatik- und Mathematikprüfungen gelöst, wie sie in den vergangenen Jahren verlangt worden sind. Es wird erwartet, dass jede Woche rund zwei Stunden Prüfungsaufgaben gelöst werden. In der Fördergruppe werden Lösungen und Fragen besprochen. Wichtige Inhalte werden vertieft und wiederholt.
September - März – rund 20-mal jeden Mittwochnachmittag. Die Gymnasialvorbereitung erfordert sehr viel Motivation, Durchhaltewillen und Eigendisziplin.
Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der sechsten Primarklasse oder nach der 2. oder 3. Sekundarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.
Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich.
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen (Gymnasien) etc. finden Sie auf der Homepage:
Die Hausordnungen sind auf der Portrait-Seite der einzelnen Schulanlagen aufgeschaltet.
Die Einteilung in den Hort Pavillon, den Hort Lanzrain und den Hort Zentrum wird durch die Hortleitung nach Eingang der Anmeldung vorgenommen.
Die Betreuung kann in verschiedenen Modulen gebucht werden. Das Angebot richtet sich an Kinder ab dem Kindergarten bis und mit der Oberstufe
Als Ergänzung zum Hort steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern der Z'morgentisch von 07.00 Uhr bis um 08.10 Uhr offen. Die Teilnahme kostet 5 Franken. Der Z'morgentisch wird erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Schüler/innen täglich durchgeführt.
Weiter Informationen unter:
Betreuung Hort und Betreuung Lunchclub
Anmeldeformulare finden Sie im online Schalter:
Anmeldeformular für die Hortbetreuung
Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von 2 Tagen, das ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf.
Für den Bezug der Jokertage gelten an der Schule Oberengstringen folgende Bestimmungen:
- Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden (Halbtage gelten als ganze Tage)
- Das Datum ist frei wählbar. Ausnahmen: während gemeinsamen Schulanlässen oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Diese Einschränkungen werden anfangs Schuljahr bekannt gegeben.
- Das von den Eltern unterschriebene Formular muss spätestens 1 Woche vor dem Bezug bei der Klassenlehrperson eintreffen.
- Im Kindergarten und auf der Primarstufe können Jokertage als längere Einheit zusammengefasst werden und dürfen innerhalb der Schulstufe (KG, 1. - 3. Klasse. 4. - 6. Klasse) vorbezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schulstufe.
- Auf der Sekundarstufe verfallen nicht bezogene Jokertage am Ende jedes Schuljahres
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HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf (PDF, 168.47 kB) | Download | 0 | HB-8.5.6-Formular-Jokertag_2023.pdf |
Die Inhalte erfolgen nach Lehrplan 21, Zyklus 1.
Die Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen (2 Jahrgänge).
Ziel des Kindergartens ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, jedes Kind ganzheitlich zu fördern und es in seiner individuellen Entwicklung optimal zu unterstützen. Die Kinder lernen im Kindergarten ein Stück Leben eigenständig zu bewältigen und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung.
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Kindergarten-Einschulungsabend.pdf (PDF, 5.69 MB) | Download | 0 | Kindergarten-Einschulungsabend.pdf |
Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen.
Die Klassenlehrpersonen führen klasseninterne Elternabende, aber auch gesellige Anlässe oder Aktivitäten mit Eltern durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären.
Elternmitarbeit/Mitwirkung (-> siehe Elternmitwirkung)
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt.
Schulbesuche
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.
Legislaturziele der Schulpflege während der Amtsdauer 2022-2026
Als Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode kristallisierten sich folgende Themenfelder heraus, um zukunftsgerichtete pädagogische Arbeit in den Schuleinheiten und den dazugehörenden Bereichen mit bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler anzubieten
Attraktive Schule:
Die Schule Oberengstringen ist für alle Mitarbeitenden der Schule ein attraktiver Lern- und Arbeitsort. Die Schule Oberengstringen stellt entsprechende Angebote, Ressourcen, Infrastruktur und Prozesse zur Verfügung. Die Schule Oberengstringen fördert und fordert Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.
Personalpflege:
Mit dem Projekt „gesunder Arbeitsort“, nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahr. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, dass im dynamischen Umfeld Schule ein gesundes und zufriedenes Arbeiten möglich ist.
Schulraumentwicklung:
Für die kommenden Schuljahre werden weiterhin genügend Plätze in den Tagesstrukturen angeboten. Die Vorgaben für einen kommenden Primarschul-Neubau sind erarbeitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst.
Grobkonzept-Tagesschule:
Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein Grobkonzept und Rahmenbedingungen zur allenfalls möglichen Realisierung einer freiwilligen Tagesschule in der Gemeinde Oberengstringen entwickelt. Die benötigte Infrastruktur für eine mögliche Tagesschule wird bei der zukünftigen Schulraumplanung und der Planung von Neubauten berücksichtigt.
Digitale Transformation:
In der laufenden Legislaturperiode soll ein Konzept für die digitale Transformation der Schule Oberengstringen erstellt werden, welches Mitarbeitende, Schüler und Schülerinnen wie auch Eltern wirkungsvoll unterstützt und den Anforderungen der Informationssicherheit genügt.
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Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf (PDF, 87.71 kB) | Download | 0 | Legislaturziele_2022-2026_Homepage_Text.pdf |
Im ersten Teil wird in Form von zehn Grundhaltungen umrissen, welche übergeordneten Zielvorstellungen den Unterricht in der Volksschule prägen sollen. Die vermittelten Werte sollen die Bereitschaft der Heranwachsenden zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt fördern.
Der zweite Teil erläutert organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, formuliert didaktische Grundsätze und geht auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein.
Im dritten Teil werden Inhalt, Ziele und Zeitrahmen für die einzelnen Unterrichtsbereiche festgelegt.
Kontakt: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich
Das Leitbild dient der Identifikation und ist Richtschnur für unser Verhalten und Handeln. Es soll dazu beitragen, die Kontinuität und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Das Leitbild zeigt den Schulbehörden, den Schulleitungen und Lehrpersonen sowie den Eltern und allen Aussenstehenden, was sie voneinander erwarten dürfen.
Die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele und Massnahmen bilden ein verbindliches Führungsinstrument für Schulbehörde, Schulleitungen und Lehrpersonen. Dieses bringt für beide Seiten Sicherheit.
Wir erhoffen uns, dass dieses Leitbild mit konkreten Zielen und Massnahmen viel zum Wohle und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen wird.
Der Logopädische Dienst Oberengstringen befindet sich im Schulhaus Sunnerai in der Schuleinheit GSH: Logopädischer Dienst, Zürcherstrasse 101, 8102 Oberengstringen, Tel. 044 750 04 42
E-Mail: logopaedie@schule-oe.ch
Was ist Logopädie?
Der logopädische Dienst ist eine Fachstelle und befasst sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Evaluation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsstörungen. Wir betrachten das Kind in seiner Gesamtheit und passen unsere Arbeitsweise seinen individuellen Bedürfnissen an. Dabei legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen. Unsere Arbeit ist interdisziplinär ausgerichtet.
Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden in der Regel alle Eltern der betroffenen Klassen über PUPIL informiert. Eine Behandlung muss bei allen Kindern erfolgen, bei denen Läuse oder Nissen festgestellt werden.
Über die notwendigen Massnahmen bei betroffenen Schüler/innen und Familien werden die Eltern mit einem Merkblatt der Schule via PUPIL informiert.
Unter Lausinfo.ch können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.
Die MSL ist eine gemäss der Musikschulverordnung anerkannte und somit subventionsberechtigte Musikschule. Sie ist Mitglied des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) und des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS). Die MSL ist als Verein organisiert, dessen Mitglieder die finanzierenden Schulbehörden sind.
Zweck
Die MSL ermöglicht allen in Oberengstringen, Unterengstringen und Weiningen wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 20 Jahren zu günstigen Bedingungen eine musikalische Ausbildung zu erlangen. Die MSL bietet ausserdem zu kostendeckenden Tarifen Musikunterricht für Erwachsene an.
Führung
Der MSL steht ein Vorstand vor, welcher sich aus den Schulbehörden der angeschlossenen Gemeinden zusammensetzt. Die MSL wird durch je eine musikalisch-pädagogische und eine administrative Leitung geführt und bei der Organisation von Anlässen unterstützt.
Bei einem Umzug nach Oberengstringen, müssen die schulpflichtigen Kinder in der Schule angemeldet werden. Damit die Kinder so schnell als möglich den Schulunterricht in Oberengstringen besuchen können, haben die Eltern das Zuzugsformular auszufüllen.
Bei einem Zuzug nach Oberengstringen müssen Sie sich ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Oberengstringen anmelden.
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HB-8.5.15-Schülerzuzug (PDF, 201.43 kB) | Download | 0 | HB-8.5.15-Schülerzuzug |
Der Aufenthalt der Schüler/innen auf dem Pausenplatz bietet viele Gelegenheiten zur Bewegung, zur Erholung nach intensiven Unterrichtslektionen und zur Kontaktaufnahme mit Schülerinnen und Schüler aus anderen Klassen. Damit in den langen Pausen die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist, halten sich täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen auf dem Pausenplatz auf und achten darauf, dass die Pausenordnung eingehalten wird.
Die Pausenplatzregeln gemäss den “Ordnungs-Tafeln” gelten ausserhalb der Unterrichtszeiten auch für die Bevölkerung.
Während Projektwochen oder Projekttagen können die Unterrichtszeiten vom regulären Stundenplan abweichen. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung nach dem Einholen der Sichtweisen der Eltern und Lehrpersonen. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
siehe auch:
- Klassenüberspringen
- Eintritt in den Kindergarten
Die Schule Oberengstringen ist eine QUIMS-Schule. Es stehen zusätzliche finanzielle Ressourcen vom Kanton zur Verfügung, um die drei wichtigen Handlungsfelder „Schulerfolg“, „Sprachförderung“ und „Integration“ zu bearbeiten. Siehe auch Informationen auf der Seite vom Volksschulamt.
Falls das Kind von Seiten der Eltern von der Schulpflicht zurückgestellt werden soll, muss ein Schreiben des Kinderarztes, dem Gesuch der Eltern beigelegt werden.
Das schriftliche Gesuch der Eltern muss zusammen mit der Kindergartenanmeldung und er Empfehlung des Kinderarztes bis Ende Januar der Schulverwaltung zugestellt werden.
- Regierungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsdirektion des Kantons Zürich
- Bezirksrat Dietikon
- Schulpflege Oberengstringen
Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit einer Vertretung aus der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet.
Bildungsrat
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet. Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.
Bildungsdirektion
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Bezirksrat Dietikon
Der Bezirksrat überwacht die Arbeit der Gemeindeschulpflegen und ist die erste Rekursinstanz.
Die Schule bietet pro Semester Schulbesuchstage an, um einen Einblick in den Schulalltag zu geben. Die Schulbesuche werden im Kurier, im Ferienplan, auf der Homepage sowie den Semesterplänen der Schule bekanntgegeben. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den Schulbesuchstagen Folgendes: Nebst den Eltern sind weitere interessierte Erwachsene herzlich eingeladen. Auch unsere Fachlehrpersonen freuen sich über Unterrichtsbesuche.
Schulbesuche durch die Eltern unserer Schüler/innen sind nach Absprache aber auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Lehrperson Ihres Kindes in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
In den regelmässig stattfindenden Schulkonferenzen der Lehrerschaft, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulbelange behandelt.
Die Schulpflege behandelt strategische und für den Gesamtbetrieb relevante Themen an Sitzungen der Gesamtschulpflege oder an Strategiesitzungen.
Bei den Schulpflegesitzungen sind auch die Schulleiter/innen, das Konventspräsidium und die Leitung Bildung mit beratender Stimme anwesend.
Das Schulprogramm der Schule Oberengstringen beschreibt sowohl die Entwicklungsziele als auch die bewährten Standards einer Schuleinheit. Es ist gültig für eine Dauer von jeweils 4 Jahren. Die aktuellen Schulprogramme, gekürzte Version der Jahre 2023 –2027 sind auf der Website der Schule Oberengstringen aufgeschaltet
siehe Link:
Schulprogramm Oberstufe Allmend gekürzte Version
Schulprogramm Primarstufe RG und GSHL, gekürzte Version
Der Schulpsychologische Dienst rechts der Limmat (SPDrdL) befindet sich an der Brunaustrasse 192, 8951 Fahrweid.
Zuständig für die Schülerinnen und Schülern von Oberengstringen sind Astrid Nussbaum und Dominic Tschan.
Telefon Sekretariat: 044 552 94 30
E-Mail: astrid.nussbaum@spdrdl.ch dominic.tschan@spdrdl.ch
Siehe unter:
- Freitag vor den Sport-/Frühlings- und Herbstferien: Nach Stundenplan
- Vor den Weihnachtsferien: 11:55 Uhr oder nach Programm
- Schulschlusszeiten vor offiziellen Feiertagen: 16:00 Uhr
Das Angebot der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle in der Schule. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler aller Schulanlagen. Aber auch Eltern und Lehrpersonen können die Dienste der SSA in Anspruch nehmen.
Das Ziel der SSA ist die Begleitung und Unterstützung einer positiven Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zur individuellen Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen. Durch die regelmässige Präsenz in den Schulhäusern und dank den kurzen Wartezeiten wird den Kindern und Jugendlichen ein unkomplizierter Zugang zum Beratungsangebot der SSA ermöglicht.
Eltern können sich bei Fragen und Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Kindern an die SSA wenden.
Die Schulsozialarbeit ist mit weiteren schulunterstützenden Fachstellen sowie der Jugend- und Familienhilfe vernetzt und kann bei Bedarf Hilfesuchende an diese weitervermitteln. Schulsozialarbeitende unterstehen der Schweigepflicht.
Die administrativen Belange der Schule Oberengstringen werden durch eine professionelle Schulverwaltung ausgeführt. Die Schulverwaltung ist nach Ressort organisiert und sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch einwandfrei geführten Schulbetrieb und erbringt ihre Dienstleistungen für Schulpflege, Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulkinder, Eltern und Öffentlichkeit.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto.
Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern.
Für Kinder/ Jugendliche, welche in der 5. Klasse den Velokurs durch den Kantonspolizisten in der Schule absolviert haben, stehen auf den Schulanlagen Veloständer zur Verfügung. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen.
Das Tragen eines Helms wird sehr empfohlen. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Diebstahl.
Regelung zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung
Im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse sowie in der 1. Oberstufe muss die Schule, gemäss Volkschulgesetz, dafür sorgen, dass alle Kinder ärztlich untersucht werden. Dabei werden Grösse, Gewicht, Sinnesorgane (Sehleistung, Gehör), Herz, Lunge, Wirbelsäule und Haut untersucht. Bei diesem Arztbesuch wird auch der Impfstatus kontrolliert.
Für die Kontrolluntersuchung erhalten alle Kinder der erwähnten Schuljahre jeweils im Februar ein Schreiben mit einem Gutschein. Sie haben die Möglichkeit, den Untersuch Ihres Kindes ausserhalb der Schulzeit bei einem Arzt / einer Ärztin Ihrer Wahl (freie Arztwahl) durchzuführen.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin und senden danach die vom Arzt unterzeichnete Bestätigung an die Schulverwaltung, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen zurück.
Erhalten wir von Ihnen keine ärztliche Bestätigung, werden die SchülerInnen zu einem von der Schule bestimmten Termin für den Reihenuntersuch bei unserer Schulärztin, Frau Dr. C. Pfäffli, aufgeboten. Weitere Untersuchungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen.
Die Eltern erhalten alle nötigen Informationen rechtzeitig von der Schulverwaltung. Diese steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
In Oberengstringen wird der Schwimmunterricht bis zur 4. Primarklasse angeboten und mit verschiedenen Freizeitkursen ergänzt. Ziel am Ende der 4.Klasse ist es, die Crawl-, Rücken- und Brusttechnik zu beherrschen.
Der Schwimmunterricht wird von einer Fachlehrperson im Lehrschwimmbecken Brunewiis oder im Freibad zwischen den Hölzern erteilt.
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Schwimmunterricht.pdf (PDF, 707.34 kB) | Download | 0 | Schwimmunterricht.pdf |
Unter Partizipation versteht man Mitverantwortung und Mitsprache. Diese ist für Schülerinnen und Schüler im kantonalen Volksschulgesetz vorgeschrieben. Dem Alter angepasst soll jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin, eine ganze Klassengemeinschaft sowie eine gesamte Schulanlage mitwirken und am Schulgeschehen mitgestalten können.
Auf Schülerebene geschieht dies zum Beispiel in der individuellen Arbeit nach Wochenplan oder beim Festlegen eines persönlichen Wochenziels.
Auf Klassenebene geht es um die Interessen aller Schüler/innen einer Klasse. Im regelmässig stattfindenden Klassenrat werden Themen des Zusammenlebens besprochen. Es werden gemeinsam gültige Abmachungen getroffen, Konflikte gelöst oder Klassenaktivitäten geplant.
Im Gremium des Schülerrats Schülerparlaments treffen sich die Delegierten aus den Klassen. Hier sind Ideen und Anliegen gefragt, welche die gesamte Schulanlage als Gemeinschaft betreffen. Das Ziel der Schüler/innenmitwirkung besteht darin, dass Kinder und Jugendliche lernen, Mitverantwortung für das Schulgeschehen zu übernehmen und dass sie erste Erfahrungen mit demokratischen Strukturen machen können.
In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch werden sie ihren Fähigkeiten entsprechend einer der drei Anforderungsstufen zugeteilt.
Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d.h. sie können während den drei Jahren der Sekundarschulzeit gewechselt werden.
Ski fahren, snowboarden, schlitteln…
In der ersten Sportferienwoche (Woche 7) gibt es jeweils ein Wintersportlager für die Mittelstufe (ab der 4. Klasse) und eines für die Oberstufe. Die Ausschreibung wird jeweils im Oktober / November an die Schüler/innen verteilt.
Bei der integrierten Sonderschulung (ISS) in der Verantwortung der Sonderschule
Bei der integrierten Sonderschulung (ISS) in der Verantwortung der Sonderschule werden Kinder und Jugendliche mit besonderer Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet als Sonderschulung im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei für die Schüler/innen mit besonderem Bildungsbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Sie sind administrativ einer Sonderschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden. Dabei wird für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf die erforderliche pädagogische, sonderpädagogische, sozialpädagogische, therapeutische, pflegerische und technische Unterstützung in der Regelschule bereitgestellt.
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden individuelle Zielsetzungen festgelegt (personelle, soziale, fachliche Ziele). Sie sind administrativ der Regelschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen ergriffen werden (siehe oben).
Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern-, Verhaltens-, Sprach- oder Autismus-spektrumsstörung einer Sonderschulung bedürfen und für die eine Integrierte Sonderschulung die angemessene Form darstellt. Diese Sonderschulform kann auch für Schülerinnen und Schüler, die zurzeit eine externe Sonderschule besuchen, zwecks Reintegration in die Regelschule gewählt werden.
Der Stützunterricht richtet sich an Schüler/innen, die vorübergehend Unterstützung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch oder Französisch brauchen. Gründe dafür können sein: z. B. nach einer längeren Krankheit, nach einem Zuzug oder in einer Krise.
Der Stützunterricht dauert in der Regel maximal 6 Monate oder 20 Lektionen. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
In Absprache mit der Klassenlehrperson werden die vorhandenen Lücken gezielt aufgearbeitet, so dass das Kind dem Regelklassenunterricht wieder folgen kann.
Die Mittelstufenlehrpersonen erstellen anhand der Lernleistung, des Arbeits- und Lernverhaltens jedes Schülers/ jeder Schülerin eine Gesamtbeurteilung, die als Grundlage für die Einstufung zum Übertritt in die Sekundarstufe gilt. Die Einstufung wird mit der Schülerin/dem Schüler und den Eltern besprochen. Das Ziel der Einstufung ist es, die Jugendlichen so einzuteilen, dass diese ihren Fähigkeiten, ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können.
An einem gemeinsamen Orientierungsabend am Ende der 5. Klasse werden die Eltern über die Anforderungen in den diversen Zweigen der Sekundarstufe und über den Ablauf des Übertritts genauer informiert.
Bei vorgesehenen Auf- oder Abstufungen (Wechsel von Sek. B in Sek. A oder umgekehrt) sucht die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen und nimmt deren Rückmeldungen entgegen. Umgekehrt können sich auch die Eltern an die Klassenlehrperson wenden, wenn sie gute Gründe dafür haben, dass ihr Sohn / ihre Tochter auf- oder abgestuft werden sollte. Die Klassenlehrperson erstellt eine umfassende Gesamtbeurteilung des Kindes und bespricht diese mit den Eltern. Bei Unsicherheiten soll die Schulleitung beigezogen werden. Auch eine Hospitation (informelle Probezeit von ca. 4 Wochen) in der höheren Klasse ist möglich. Die Umstufung erfolgt auf Anordnung der Schulleitung oder bei Uneinigkeit auf Entscheid der Schulpflege.
Umstufung innerhalb der Niveaus werden in Absprache mit Eltern und Lehrpersonen werden ohne umfassende Gesamtbeurteilung vollzogen.
Schülerinnen und Schüler, die aufgestuft werden, können bei Bedarf von Förderlektionen (Stützunterricht) profitieren, um bestehende Stofflücken aufzuarbeiten.
1. Kindergartenjahr, nur morgens, kein Nachmittagsunterricht:
08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 – 11.55 Uhr Unterricht
2. Kindergartenjahr morgens und am Dienstag und Donnerstagnachmittag Unterricht:
08.10 – 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 – 11.55 Uhr Unterricht
13.25 – 13.30 Uhr Auffangzeit
13.30 – 15.05 Uhr Unterricht
UNTERRICHTSZEITEN PRIMARSCHULE | |
Vormittag | Nachmittag |
07:25 - 08:10 Uhr Unterrich | 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht |
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht | 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht |
09:10 - 09:55 Uhr Unterricht | 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht |
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht | |
11:10 – 11.55 Uh Unterricht |
UNTERRICHTSZEITEN SEKUNDARSCHULE | |
Vormittag | Nachmittag |
07:25 - 08:10 Uhr Unterricht | 13:30 - 14:15 Uhr Unterricht |
08:15 - 09:00 Uhr Unterricht | 14:20 - 15:05 Uhr Unterricht |
09:10 – 09:55 Uhr Unterricht | 15:15 - 16:00 Uhr Unterricht |
10:20 - 11:05 Uhr Unterricht | 16:05 - 16:50 Uhr Unterricht |
11:10 - 11:55 Uhr Unterricht | 16.50 - 17.35 Uhr Unterricht |
Mittwochnachmittag | schulfrei |
In der 4. Klasse werden 2 Lektionen zu Kriminalprävention erteilt. Es geht vor allem um den Umgang mit Handy und Internet und die damit verbundenen Gefahren.
In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten bzw. auf öffentlichen Strassen. In der Oberstufe sind die Schwerpunkte das Verhalten an der Unfallstelle, die Gefahrenlehre und die Folgen eines Verkehrsunfalls.
Jede/ r Schüler/in erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.
Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne
Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig.
Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne
Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe erhalten Ende Semester (dadiert Ende Januar und Mitte Juli) ein Zeugnis.
Neben den Leistungen in den einzelnen Fächer werden auch das Arbeits- das Lern- und das Sozialverhalten bewertet. Sekundarstufe spezifisch werden entschuldigte und unentschuldigte Absenzen pro Halbtag eingetragen. Lehren, Lernen, Fördern und Beurteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits- und Lern- und Sozialverhalten) der Kinder regelmässig beurteilt werden. In Oberengstringen werden Lernzielkontrollen bis zur 3.Klasse nicht mit Noten beurteilt.
In den 1. Klassen der Primarstufe werden auch im Zeugnis keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch am Ende des Semesters. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt.
In allen anderen Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans. In der 3. Klasse der Sekundarstufe werden die Wahlfächer ebenfalls benotet. Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden (z.B. Schulsportkurse).
Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar, wobei die 6 die höchste Leistung beschreibt. Noten drücken aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von einzelnen Lernzielkontrollen
Auf der zweiten Seite des Zeugnisformulars werden überfachliche Kompetenzen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten in einer vierstufigen Skala festgehalten. Werden gute Leistungen erzielt, so wird dies in der zweiten Spalte von links abgebildet (Grundnorm).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des VSA zum Zeugnis oder das Beispiel eines ausgefüllten Zeugnisformulares finden Sie unter http://www.vsa.zh.ch/
- Die Zeugnisse sind so gestaltet, dass die Beurteilung der Leistungen in Worten und Noten in einem ausgewogenen Verhältnis steht.
- Die Leistungen in Mathematik werden je in Arithmetik/Algebra und Geometrie erfasst.
- Die Leistungen im Sprachunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch) werden mit einer Gesamtnote dargestellt, die sich aus der Bewertung von folgenden vier Teilkompetenzen ergibt: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben.
- In Mensch und Umwelt/Realien werden Noten in Geschichte, Geographie, Religion & Kultur und Naturwissenschaften erteilt.
- In den dritten Klassen der Sekundarstufe werden auch die Wahlfächer benotet.
- Das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten werden beurteilt.
- Für die Bewertung in diesen Bereichen stehen verschiedene Verhaltensmerkmale zur Verfügung. Dazu dient eine vierstufige Skala von „Trifft zu“ bis „Trifft nicht zu“
- Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
- Das Zeugnisformular kann von den Lehrpersonen elektronisch bearbeitet werden und ist als
- Dokumentenmappe gestaltet.
- Das Zeugnis wird Ende Januar und am Ende des Schuljahres erstellt.
- Die Zeugniseinträge basieren auf einer Gesamtbeurteilung. Die Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 eingetragen. Halbnoten, etwa 4-5, sind zulässig.
- Eltern können einen ungerechtigfertigten Zeugniseintrag mittels einer Aufsichtsbeschwerde anfechten.
Als Ergänzung zu den Hortbetreuungsmodulen Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung steht den Eltern von schulpflichtigen Kindern das Modul Zmorgetisch von 7.00 Uhr bis um 8.10 Uhr im Hort Lanzrain offen. Das Modul Zmorgentisch kostet 5 Franken.
Anmeldungen erfolgen mit dem Anmeldeformular: Anmeldung Hort, Lunchclub, Zmorgentisch (Schülerclub) im Online Schalter abrufbar.
Bei mindestens 8 Anmeldungen pro Tag wird das Modul Zmorgentisch durchgeführt.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist für den Lernerfolg der Schüler/innen sehr wichtig. Es finden regelmässig Elterngespräche, zur schulischen Entwicklung der Schüler/innen statt. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen pflegen und sich bei auftretenden Problemen und Fragen immer zuerst an sie wenden. Gelangen Sie als Eltern erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.
Elternanlässe
Während eines Schuljahres finden verschiedene Informationsveranstaltungen und Elternanlässe statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen. Die Anlässe werden auch auf unserer Homepage unter „Anlässe“ publiziert. Die Klassenlehrpersonen führen klasseninterne Elternabende durch. Für gewisse Veranstaltungen kann die Schule die Teilnahme als obligatorisch erklären.
Elternmitarbeit und Elternmitwirkung (EMW)
Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen sehr geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Exkursionen oder Festen.
Die institutionalisierte Elternmitwirkung (EMW) ist in allen Schuleinheiten in Oberengstringen eingeführt. Die Organisation der Gremien in den einzelnen Schulanlagen wurde im Juni 2013 harmonisiert. Es besteht seither ein einheitliches Reglement . Siehe online Angebote
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:
- Klassengrösse
- Sozial ausgewogene Verteilung
- Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Gründen
- Schulweg (nur für Kindergarten und Unterstufenzuteilung relevant)
Die Schule Oberengstringen ist sich bewusst, dass sie eine Institution ist, an der die Öffentlichkeit ein grosses Interesse hat.
Deshalb betreibt die Schule Oberengstringen eine offene, transparente und professionelle Öffentlichkeitsarbeit, basierend auf folgenden Grundsätzen:
- Die Schule informiert aktiv und wartet nicht auf Anfragen.
- Der Daten- und Persönlichkeitsschutz für Schüler/innen, Eltern und Personal sind immer gewährleistet.
- Es werden mehrere Informationskanäle benutzt, damit möglichst alle Zielgruppen erreicht werden (vgl. oben).
- Über die offiziellen Informationskanäle hinaus wird ein guter Kontakt zu wichtigen meinungsbildenden Gruppierungen gepflegt (Gemeinderat, Ortsparteien, EVO, RPK usw.).
- Es wird zielgruppengerecht informiert.
- Die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Erarbeitung der verschiedenen Kommunikationsmittel sind klar geregelt.
- Professionelle Kommunikation braucht genügend Ressourcen (Personal, finanzielle Mittel).
- Auch bei schwierigen Themen werden keine Rechtfertigungsstrategien angewendet. In heiklen Fällen entscheidet das Schulpräsidium, was und wie kommuniziert wird.