Raumvermietung von Räumen der Schule Oberengstringen |
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Die Oberengstringer Schulräume und Sportanlagen sind Eigentum der Gemeinde und werden der Bevölkerung gegen eine moderate Gebühr auch für schulexterne Anlässe/Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Sie werden allerdings in der Regel nur an gemeinnützige Institutionen vermietet. Privatpersonen können die Räume nur in Ausnahmefällen und auf Gesuch mit detaillierter Begründung hin benützen. Extremistische Gruppierungen werden nicht zugelassen.
Jeweils im März wird im Hinblick auf das nächste Schuljahr festgelegt, welche Stunden für den Schulunterricht, die Freizeitkurse, die Nutzung durch schulexterne MieterInnen und die Reinigung der einzelnen Schulräume zur Verfügung stehen. |
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Vermietungs- und Gebührenreglement und Reglement Schulraummiete HB-4.1.7-Benutzungs_und_Gebuhren_externe_Nutzer_2023.pdf (PDF, 235.19 kB) |